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Konditionen

Eine Erstbehandlung beinhaltet: ein Aufnahmegespräch, eine Kopf- bis Fussanamnese, TCM Diagnose, Besprechung der Vorgehensweise/Methodenwahl, Behandlung und Beratung für ergänzende Möglichkeiten. Dauer: 90 - 180 Minuten.

Die nachfolgenden Behandlungszeiten richten sich nach dem Umfang der Beschwerden. Bei kombinierter Behandlung werden die Methoden separat aufgelistet und verrechnet. 

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Tarif 590: CHF 13.35 / 5 Minuten / Methode: 

CHF 160.20 /  60 Min.

CHF 200.25 /  75 Min.

CHF 240.30 /  90 Min.

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Pro Behandlung wird zusätzlich ein Hygienetarif von CHF 18.- verrechnet. 

WärmetherapiePro Wickel / CHF  6.-

Moxamaterial pro Anwendung CHF 9.-

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Formalisiert Versicherungspatientenbericht 40.- pro A-Seite oder nach Aufwand für einen nicht formalisierten Versicherungspatientenbericht.

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Diese Leistungen  werden in Abwesenheit der Patienten erbracht und nach Zeitaufwand verrechnet:

Nach einer Erstbehandlung wird ein persönliches und individuelles Therapiekonzept ausgearbeitet. Nach jeder Behandlung wird eine kurze, Evaluation der gesamten Informationen und Therapiemassnahmen gemacht, daraus resultiert eine optimale und persönliche Therapie, welche auf den Patienten laufend aktuell angepasst wir.

Falls die Behandlung länger geht: Nach einem von 9 Behandlungen Behandlungzyklus wird eine erneutes Therapiekonzept erarbeitet. 

Bei Bedarf erarbeite ich individuelle Rezepturen für Chinesische Kräuter und lasse diese für sie in Partner-Labors herstellen. Darreichungsformen: Es kann zwischen Granulat zum trinken, welches mit heiss Wasser angerührt wird oder einer Hydrophilen Mischung, einem flüssigen Extrakt, welcher direkt eingenommen werden kann ausgewählt werden. Für äussere Anwendungen erstelle ich auch Cremen. 

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Ebenfalls alle andere Leistungen welche erbracht werden, werden nach Zeitaufwand verrechnet: Elterngespräche von Jugendlichen und Kindern, Informationsaustausch mit anderen Fachleuten, Einholen und Senden von persönlichen benötigten Daten der Patienten, etc.

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Für Behandlungen nach 18h-20h, wird ein Abendzuschlag von 50 % zu den üblichen Behandlungskosten erhoben. Ab 20h gilt ein Nachtzuschlag von 100%, ebenso für dringende Behandlungen ausserhalb der offiziellen Praxistage. An den Zuschlägen beteiligen sich die Krankenkassen nicht. 

Die Dienstleistung von Behandlungen ausserhalb der Öffnungszeiten ist nur für ausserordentliche oder dringende Fälle die nicht planbar sind gedacht. Wie zum Beispiel die Begleitung einer Geburt oder ein Hexenschuss bei dem sie sich nicht mehr aufrichten können. Die Dienstleistung von Dringlichkeitstermine werden nur an Patienten welche schon bekannt sind vergeben.. 

Für Anfahrten wird für die Fahrtzeiten die volle Zeit wie für eine Behandlung, plus einer zusätzlichen Kilometerpauschale, verrechnet.

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Falls sie in einen Sozial-Tarif brauchen, können sie dies vor einer Behandlungsserie beantragen. Ein Sozial Tarif kann in meiner Praxis mit einer vorhandenen Kulturlegi schriftlich per Mail beantragt werden: schildern sie ihr Anliegen, legen sie ihre gültige Kulturlegi bei und warten sie meine Antwort ab. Der Antrag muss vor der Behandlungsserie gestellt werden. Nach Behandlungsbeginn einer Behandlungsserie können keine Anträge gestellt werden. 

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Zahlungskonditionen: innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum. Mit einer Begründung kann ein Zahlungsaufschub beantragt werden. 

Mahnungsgebühren: pro Mahnung ab 1. Mahnung: CHF 40.- 

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Vereinbarte Termine können im Verhinderungsfall werktags, Montag bis Freitag, 8h-18h, telefonisch unter Tel. 076 329 00 26, 48 Stunden im Voraus ohne eine Verrechnung abgesagt werden. Per Email können keine Absagen entgegen genommen werden. Am Samstag und Sonntag werden keine Absagen verabeitet. Verpasste oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden ausnahmslos in Rechnung gestellt. Kurzfristig abgesagte Termine werden von den Versicherungen nicht rückvergütet. Bitte reservieren sie sich deshalb ihre Zeit für die vereinbarte Termine. Eine Terminverschiebung entspricht einer Absage. 

Falls sie ihren Behandlungstermin einmal kurzfristig absagen, haben sie Verständnis dafür, dass dieser in Rechnung gestellt wird, ausser wenn ihr Behandlungstermin von einer anderen Person übernommen werden kann. oder in dieser Zeit für sie eine Kräuterrezepturbearbeitung getätigt werden kann.

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Es besteht eine Praxisbewilligung vom Kantonsärztlichen Dienst der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich. 

Meine Berufsverbände sind TCM-FVS und NVS.

Meine Ausbildungen sind von sämtlichen schweizerischen Zusatzversicherungen und von den schweizerischen Kontrollstellen EMR, EGK,

Visana, NVS, TCM-FVS anerkannt. 

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Mit einer Zusatzversicherung  für Alternativmedizin bei einer Krankenkasse werden meine Behandlungen bis zu  50% - 90% rückvergütet, entsprechend der abgeschlossenem Versicherungspolice und deren Leistungskatalog. Die Kostenrückerstattung der Behandlungen variieren sehr stark je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag. Auch innerhalb einer Versicherung gibt es verschiedene Versicherungsmodelle. 

Bitte klären sie die Kostenrückvergütung mit ihrer Versicherung vor ihrer ersten Behandlung. Sämtliche Abklärungen liegen in der Verantwortung der Patienten. 

Helsana und Visana haben eine spezielle Vergütungspolitik und separate Abmachungen. Nicht versicherte Leistungen werden unter nicht versicherte Dienstleistung abgerechnet. 

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